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Ein Jahr neuer Vorstand: Fortschritte und Herausforderungen

Mit einer kritischen Analyse und einem Blick in die Zukunft wurden Schlüsselthemen besprochen, darunter thematisch die SGB VIII Reform und die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das Ombudschaftswesen, Verfahrenslosen, der Fachkräftemangel und die Finanzierung einer geforderten inklusiven Ausrichtung.

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist festzustellen, dass
die Umsetzung der geforderten Maßnahmen in Bayern teilweise sehr schleppend vorangeht.
Hintergrund ist u.a., dass es schwierig ist, in Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Situation und
der regionalen Besonderheiten in Bayern, eine Verankerung der Inklusion als Leitgedanken der
Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten.
Positiv hervorzuheben dabei ist, dass Bayern es geschafft hat, zwei Modellprojekte zu entwickeln und
umzusetzen, die als wichtige Bausteine und als Weichenstellung in Richtung Inklusion angesehen
werden: Das Projekt des Ombudschaftswesens (§9a SGB VIII) und das der Verfahrenslotsen. Ab 2024
sollen Eltern durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen (§10 b) SGB VIII unterstützt
werden, das heißt, es gibt eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren
begleitet. Der LVkE und seine Mitgliedseinrichtungen sind hier von Beginn an aktiv, aber auch mit
kritischem Blick an den Projekten beteiligt.
Des Weiteren veranstaltet der LVkE regelmäßige interne Informationsveranstaltungen sowie
intensive Klausurtage mit fachlicher Begleitung von Expert:innen und betreibt auf diese Weise einen
intensiven internen Meinungsbildungsprozess.

Der Fachkräftemangel

Der anhaltende Fachkräftemangel bleibt eine Herausforderung, die weitreichende Auswirkungen auf
die Gesellschaft insgesamt und auf die Hilfen zur Erziehung hat. Der Vorstand des LVkE hat sich
gemeinsam mit den Diözesen perspektivisch auf das Jahr 2024 gesehen auch wieder auf Maßnahmen
zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von unseren Fachkräften konzentriert (siehe auch hier).
Die Stärkung und Qualifizierung von Fachkräften bleibt ein zentrales Anliegen. Hier besteht jedoch
die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie und Überprüfung der Arbeitsprozesse, um
nachhaltige Veränderungen zu bewirken.

Inklusion und deren Finanzierung

Der Vorstand ist sich einig: Das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
muss weiter gestärkt werden. Gleichzeitig geht es aber auch darum, diesen Prozess kritisch zu
hinterfragen, insbesondere unter dem Aspekt der geforderten Kostenneutralität nach §107 SGB VIII.
„Das“, so der Vorsitzende Michael Eibl „wird und kann nicht funktionieren!“.

„Es ist unsere Verantwortung, auf diese Dinge aufmerksam zu machen und in den kommenden
Jahren weiterhin an diesen wichtigen Angelegenheiten zu arbeiten – für die Menschen und Ihre
Anliegen. In diesem Sinne freuen wir uns auf ein neues Jahr voller Möglichkeiten und Fortschritte.
Wir danken all unseren Mitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Engagement in diesen
Angelegenheiten und sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam step by step unsere Ziele erreichen
können.“