Über uns

1. Verbands­geschichte

Der Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern (LVkE) e.V. besteht seit über 100 Jahren – 100 Jahre, in denen sich nahezu alles in Deutschland fundamental verändert hat, auch mit Auswirkungen auf den LVkE.

Gründerjahre

Im Jahre 1920 wurde der LVkE von Dr. Stefan Randlinger als „Landesverband der katholischen Waisenhäuser und verwandten Erziehungsanstalten in Bayern“ gegründet. In kürzester Zeit traten 90 Mitgliedseinrichtungen bei, die volksschulpflichtige Kinder nach katholischen Grundsätzen erzogen.

In etwa diese Zeit, nämlich in das Jahr 1922, fiel auch das erste Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt – ein erster Vorläufer des SGB VIII und des ganz aktuellen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. In diesem Reichsgesetz wurde erstmals das Recht des Kindes auf Erziehung verankert – ein bedeutender Schritt!

Ein erster Einschnitt

Von 1932 bis 1951 musste die Arbeit des Landesverbandes, politisch bedingt, ruhen.

Der Neuanfang

Im Jahre 1951 konnte der Landesverband seine Arbeit wiederaufnehmen. Auch in die Erziehungshilfen kam Bewegung: Zehn Jahre später wurde das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt in Gesetz für Jugendwohlfahrt (GJW) umbenannt.

Der Landesverband arbeitete ab diesem Zeitpunkt stetig an der Weiterentwicklung der Heimerziehung durch Fortbildungen, Nachqualifizierung von Erziehern:innen (z.B. im Rahmen eines Heimpädagogischen Aufbauseminars),die Herausgabe des Pädagogischen Rundbriefs und vielfältige kinder- und jugendpolitische Aktivitäten.

Jahre des Aufbruchs

Auch die 90er Jahre waren von großer Bedeutung: So war das 1990/91 verabschiedete SGB VIII ein Meilenstein für die Gesellschaft. Denn es sprach allen Kindern in Deutschland das Recht auf Bildung, Chancengleichheit, Schutz und gewaltfreie Erziehung zu! Der Landesverband konnte hier wichtige Impulse setzen und stetig weiterwachsen: Mitte des Jahrzehnts hatte er bereits 123 Mitgliedseinrichtungen, die über 8.000 junge Menschen in Heimen und Heilpädagogischen Tagesstätten betreuten.

Der Weg in die Moderne

Dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Wandel trug im Jahre 2001 auch der LVkE Rechnung: Damals benannte er sich um in Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e.V.. Der ehemalige Heimverband, stationär orientiert, fügte in sein Portfolio nun die ambulanten Hilfen und die Erziehungsberatung mit ein.

Die Tatsache, dass sich der LVkE vor allem um die Jahrtausendwende herum weiter wandeln, sich als moderner und professioneller Fachverband weiter entwickeln konnte, erweist sich bis heute als große Chance. Mit seinen Mitgliedseinrichtungen verfügt der LVkE über ein hoch qualifiziertes fachliches Fundament, auf dem seine Lobbyarbeit fußt.

2. Ziel und Vision

Was ist das Hauptziel des Verbands?

Der Landesverband der katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e.V. (LVkE) mit Sitz in München, nimmt im Bereich des Deutschen Caritasverbandes – Landesverband Bayern – die Aufgaben eines Fachverbandes wahr.

Dem LVkE gehören aktuell 156 Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe an. Angestrebt wird, dass ihm alle katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern angehören.
Er hat die grundlegende Ausrichtung sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in unserer Gesellschaft im Sinne von Solidarität und Teilhabegerechtigkeit bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Ziel ist es für gemeinsame Standpunkte und nachhaltig verbesserte Lebenschancen einzutreten. Dabei werden fachliche als auch sozialpolitisch relevante Aspekte berücksichtigt.

Unter Erziehungshilfe fallen die Maßnahmen nach § 27 ff. des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.

Dazu gehören:

  • Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
    Erziehungsberatung befasst sich mit der individuellen Reflexion und Lösung individueller und familienbezogener Probleme, mit der Arbeit an Erziehungsfragen, sowie der Unterstützung bei Trennung und Scheidung.

  • Erziehungsbeistandschaft und soziale Gruppenarbeit (§ 29 und § 30 SGB VIII)
    Der Erziehungsbeistand begleitet und berät Kinder und Jugendliche bei Entwicklungsproblemen und bezieht das soziale Umfeld so weit wie möglich ein. Ziel ist es, unter Erhaltung seines Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung zu fördern. Die Soziale Gruppenarbeit richtet sich an ältere Kinder und Jugendliche. Mithilfe von gruppenpädagogischen Methoden soll Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen entgegengewirkt werden.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGBVIII)
    Die Sozialpädagogische Familienhilfe gibt Hilfe zur Selbsthilfe: Ihre Aufgabe ist es, Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihrem häuslichen Umfeld bei pädagogischen und lebenspraktischen Problemen zu unterstützen.

  • Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
    Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung junger Menschen fördern durch soziales Lernen im Gruppenkontext, schulische Förderung und Arbeit mit der Familie.

  • Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
    Heimerziehung ist gegeben, wenn Kinder und Jugendliche statt in der eigenen oder einer fremden Familie in einem Heim oder anderweitigen betreuten Wohnform über Tag und Nacht untergerbacht werden. Junge Menschen werden hier durch Alltagserleben mit pädagogischen und/oder therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert.

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
    Eine ISE ist eine besonders intensive und bedarfsorientierte Unterstützung zur sozialen Integration hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
    Eingliederungshilfe nach §35a erhalten junge Menschen unter folgenden Voraussetzungen: Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate. Zur Eingliederungshilfe zählen unter anderem heilpädagogische Maßnahmen.

  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
    Junge Volljährige haben Anspruch auf geeignete und notwendige Hilfen auch über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus, falls eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung noch nicht gewährleistet ist.

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
    Bei einer Inobhutnahme handelt es sich um eine Schutzmaßnahme, die angebracht ist, wenn sich ein:e Minderjährige:r in einer akuten Krise befindet bzw. Gefahr im Verzug ist und somit eine vorübergehende Unterbringung bei einer geeigneten Person oder Wohnform notwendig wird.


Orientiert an christlichen Grundwerten arbeitet der LVkE in erster Linie dialogisch, fördert den Austausch seiner Mitgliedseinrichtungen und Gremien und vertritt deren Interessen.

Der LVkE unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle.

Vision: Wie sieht der Verband die Zukunft und welche Werte verfolgt er?

Der Verband will seinen Auftrag nicht im Alleingang bewerkstelligen, sondern in Partizipation mit den Mitgliedseinrichtungen. Dabei sind ihm Transparenz und Vertrauen wichtig.
Er ist bedacht darauf, unter Berücksichtigung der neuesten, wissenschaftlichen Erkenntnisse, mit Fachlichkeit und Qualität seine Aufgaben umzusetzen.
Der Landesverband knüpft und gestaltet Netzwerke und handelt aus einer dialogischen Grundhaltung heraus.
Er beobachtet wachsam und aufmerksam unser aktuelles gesellschaftliches und sozialpolitisches Umfeld.
Der LVkE bezieht Position, will Anstoß geben und Anstoß sein.
Er sieht sich verantwortlich für das Gemeinwohl als auch in besonderer Weise für die den Mitgliedseinrichtungen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien. Von Bedeutung sind ihm hier Solidarität, Gerechtigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte.
Der Landesverband achtet bei all seinem Tun auf Nachhaltigkeit und geht sorgsam und wirtschaftlich mit den ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen um.
Er reflektiert sein Handeln auf der Basis seiner Werte.

Auf diese Weise gestaltet der LVkE aktiv einen Dienst der Kirche und nimmt Einfluss auf fachpolitische Entwicklungen der Landesebene.

(Aus dem Selbstverständnis des LVkE)

3. Wer ist der LVkE?

Der Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V. (LVkE) nimmt im Bereich des Deutschen Caritasverbandes die Aufgaben eines Fachverbandes wahr.

Die Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand. Für seine Tätigkeit ist das christliche Menschen- und Weltbild leitend, dass der Verband als pastoralen Dienst der Kirche in der Erziehungsarbeit zu verwirklichen sucht. Dazu gehören:

  • Enge Kooperation mit den Geschäftsführungen der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Erziehungshilfen (AGkE und DiAG) und den internen Gremien
  • Enge Kooperation mit dem Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
  • Interessenvertretung der Mitgliedseinrichtungen
  • Kooperation mit allen relevanten Gremien der öffentlichen und politischen Partner:innen
  • Erarbeitung und Verbreitung fachlicher Grundsätze und Arbeitshilfen für den Bereich der Erziehungshilfen
  • Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals
  • Herausgabe von Publikationen, Praxishilfen, Stellungnahmen und Informationsmaterial
  • Fachpolitische Lobbyarbeit

Zur Bearbeitung und Durchführung der LVkE-Aufgaben setzt der Gesamtvorstand Fachausschüsse und Fachforen ein und bestimmt deren Auftrag und Zusammensetzung. Diese werden jeweils von einem Mitglied des Gesamtvorstands geleitet und von der Geschäftsstelle organisiert und beratend begleitet.

Ständiger Fachausschuss 
Vorsitzende: Petra Rummel, Geschäftsführung LVkE
Fachausschuss Leistung, Entgelt, Qualitätsentwicklung
Vorsitzender: Frank Baumgartner, Kinderzentrum St. Vincent, Regensburg
Fachausschuss KJSG
Vorsitzender: Joachim Nunner, Jugendwerk Birkeneck, Hallbergmoos
Fachforum ambulante Dienste
Vorsitzender: Florian Heckl, Walburgisheim Feucht, Feucht
Fachforum Beratungsdienste
Vorsitzende: Britta Ortwein-Feiler, KJF Regensburg, Regensburg
Fachforum inklusive Tagesbetreuung
Vorsitzender: Eckart Wolfrum, Caritas HPT, Hebertshausen
Fachforum stationäre Einrichtungen
Vorsitzender: Franz Raschof, Thomas-Wiser-Haus, Regenstauf

Rechtliche Grundlage

Kinder- und Jugendhilfen sind Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger für junge Menschen und deren Familien. Die Kinder- und Jugendhilfe fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII.

§1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Dabei geht es darum, dazu bei zu tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Es gibt ambulante, beratende Hilfe und Hilfen, die in einer Einrichtung durchgeführt werden.

Organigram

4. Verbandliche Werte

  • Darlegung der Werte sind das Selbstverständnis (s. oben)
  • Orientierung an der UN-Kinderrechtskonvention


Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.