München, 26.11.2021: Das neue Kinder- und Jugendschutzgesetzt soll vieles inklusiver machen – auch die Erziehungshilfen. Aber was bedeutet das eigentlich? Der LVkE und seine Mitglieder gingen am 26.11.2021 bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einen ersten Schritt Richtung Zukunft.
Die Übung mit digitalen Sitzung in den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich gelohnt. In kürzester Zeit konnte so eine außerordentliche Mitgliederversammlung des LVkE einberufen und geplant werden. Das Thema: Die Bedeutung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes für den LVkE und seine Mitglieder.
Zu Beginn begrüßte Michael Eibl, Vorsitzender des LVkE, und berichtete von der am Tag zuvor stattgefundenen Sitzung im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im bayerischen Landtag zum Thema Auswirkungen der Corona-Pandemie. Denn diese hat viele Lücken im System aufgezeigt, aber auch verstärkt. Nun soll auf Bundesebene durch die neue Gesetzgebung ein großer weiterer Schritt getan werden und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver gestaltet werden.
Petra Rummel, Geschäftsführung des LVkE, zeigt daher in ihrem informativen Kurzvortrag, wie dieses Gesetz in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll und welche Stolpersteine es hier gibt. Markus Mayer, 1. Stellvertretender Vorsitzender des LVkE, ging auf finanzielle Fragen ein und Michael Eibl lieferte einen Input zur Bedeutung einer inklusiven Ausrichtung aus der Sicht der Träger.
Nach einer kurzen Diskussion hierzu, konnten die Beteiligten in vier verschiedenen Workshops zu den Bereichen Ambulante Dienste, Stationäre Einrichtungen, Inklusive Tagesbetreuung und Beratungsdienste zu wichtigen Aspekten in ihren Bereichen in Kleingruppen diskutieren. Die Ergebnisse aus den Workshops zeigten bereits erste Schritte für das weitere Vorgehen des Verbandes auf.
Denn das ist es schlussendlich: ein erster Schritt von vielen, die es nun für die Umsetzung des Gesetzes braucht.