Wir sind der Verband LVkE.
Das ist kurz für:
Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V.
Ein Verband ist wie ein Verein.
Unser Verband setzt sich ein für gute Hilfen für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Es geht zum Beispiel um die Betreuung in Heimen.
Verschiedene Einrichtungen und Dienste machen diese Hilfen in Bayern.
Die Einrichtungen und Dienste sind Mitglied in unserem Verband.
Wir geben hier mehr Infos über unseren Verband.
Diese Infos sind in Leichter Sprache:
1. Geschichte vom Verband (hier klicken)
2. Ziele und Ideen für die Arbeit (hier klicken)
3. Wer ist der LVkE? (hier klicken)
4. Worauf achtet der Verband bei seiner Arbeit? (hier klicken)
Der LVkE ist über 100 Jahre alt.
In dieser Zeit ist in Deutschland viel passiert.
Viele Dinge haben sich geändert, auch beim Thema Erziehung.
So haben sich auch der LVkE und unsere Arbeit verändert.
Dr. Stefan Randlinger hat den Verband
im Jahr 1920 gegründet.
Da hieß der Verband noch so:
Landesverband der katholischen Waisenhäuser
und verwandten Erziehungsanstalten in Bayern.
90 Einrichtungen aus Bayern sind als Mitglieder
in den Verband eingetreten.
Sie haben Angebote für die Erziehung gemacht.
Diese Angebote waren für Kinder,
die zur Volksschule gehen mussten.
So nannte man früher die Grundschule
und die Hauptschule.
Die katholischen Einrichtungen haben ihre Angebote
mit den Regeln von ihrer Kirche gemacht.
Im Jahr 1922 gab es ein neues Gesetz.
Das Gesetz hieß: Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt.
Bei Jugendwohlfahrt geht es um gute Hilfen
für junge Menschen.
Dieses Gesetz war wichtig
für Angebote für die Erziehung.
Denn in diesem Gesetz stand zum ersten Mal,
dass Kinder ein Recht auf Erziehung haben.
Von 1932 bis 1951 konnte der Verband
seine Arbeit nicht machen.
Die Nazis haben bestimmt,
Im Jahr 1951 hat der Verband
wieder mit seiner Arbeit angefangen.
Auch die Mitglieder vom Verband
haben wieder mit ihren Angeboten angefangen.
Im Jahr 1961 gab es Änderungen
im Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt.
Das Gesetz hieß dann: Gesetz für Jugendwohlfahrt.
Der kurze Name war: GJW.
Der Verband wollte wieder gute Arbeit machen.
Darum hat der Verband viele neue Dinge geplant:
Ihre Rechte waren wichtig für den Verband.
Ab 1990 hat sich für den Verband viel verändert.
Seit dem Jahr 1990 und 1991 gibt es ein Gesetz,
das für die Gesellschaft sehr wichtig ist.
Das Gesetz heißt: Achtes Buch Sozialgesetzbuch.
Man sagt auch SGB VIII.
In diesem Gesetz stehen auch Rechte für Kinder:
Alle Einrichtungen und Dienste für Erziehung
müssen auf diese Rechte achten.
Der Verband hat viel für diese Rechte getan.
Der Verband hat gute Arbeit gemacht.
Etwa im Jahr 1995 waren 123 Einrichtungen
Mitglied im Verband.
Diese Einrichtungen haben zusammen
über 8.000 Menschen betreut.
Die Einrichtungen waren Heime
und Heilpädagogische Tagesstätten.
Im Jahr 2001 hat der Verband seinen Namen geändert.
Seitdem heißt der Verband so wie heute:
Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V.
Der kurze Name ist LVkE.
Der LVkE kümmert sich weiter
um Erziehung und Betreuung in Einrichtungen.
Aber jetzt kümmert er sich auch um Hilfen und Beratungen,
die nicht in Heimen oder Tagesstätten sind.
Es gibt immer neue Regeln und Ideen
für die Erziehung und Betreuung.
Der LVkE hat darauf immer geachtet.
So konnte seine Arbeit immer besser werden.
Die vielen Mitglieder vom LVkE machen gute Arbeit.
Hier arbeiten viele Fachleute,
die sich für junge Menschen einsetzen.
Die Mitglieder vom LVkE machen Angebote
für die Erziehung und Betreuung.
Sie sind katholische Einrichtungen und Dienste.
Der LVkE ist also ein Verband
mit ganz bestimmten Aufgaben.
Man sagt auch: Der LVkE ist ein Fachverband.
Der LVkE kümmert sich selbst um seine Aufgaben.
Der LVkE arbeitet mit anderen Verbänden zusammen
im Deutschen Caritasverband Landesverband Bayern.
Alle Verbände haben verschiedene Aufgaben.
Zum LVkE gehören 156 katholische Einrichtungen
im Bundesland Bayern.
Einige Angebote sind in den Einrichtungen.
Zum Beispiel Betreuung in einem Heim.
Einige Angebote sind nicht in Einrichtungen.
Zum Beispiel Beratung bei einer Familie.
Der LVkE will alle katholischen Einrichtungen
für Erziehungshilfe in Bayern als Mitglieder haben.
Der LVkE will gute Hilfen machen
für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Einige haben vielleicht viele Probleme im Leben.
Oder sie haben wenig Geld
und darum weniger Möglichkeiten als andere.
Der LVkE will sich darum kümmern.
Denn keiner soll es schlechter haben,
nur weil er weniger Geld hat.
Alle sollen ein besseres Leben haben können.
Alle Einrichtungen sollen gut arbeiten können.
Und alle Hilfen sollen passen.
Der LVkE kümmert sich darum.
Dafür achtet der LVkE auch auf die Politik.
Zum Beispiel
auf die Rechte für Kinder, Jugendliche und Familien.
In der Erziehungshilfe gibt es viele verschiedene Angebote.
Hier sind einige Beispiele:
Erziehungsberatung:
Hier geht es um die Beratung für Familien.
Vielleicht brauchen Eltern Hilfe bei der Erziehung.
Oder die Familie hat Probleme.
Dann soll die Familie Hilfe bekommen,
zum Beispiel nach einer Trennung und Scheidung.
Erziehungsberatung steht im Gesetz:
Paragraf 28 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft:
Hier geht es um Beratung für junge Menschen,
die zu Hause bei ihren Familien wohnen.
Sie haben vielleicht Probleme bei der Entwicklung
und brauchen Begleitung.
Sie sollen so gut wie möglich ohne Hilfe leben können.
Aber sie sollen dabei nicht
den Kontakt zur Familie verlieren.
Erziehungsbeistandschaft steht im Gesetz:
Paragraf 30 SGB VIII
Soziale Gruppenarbeit:
Hier geht es um Beratung in Gruppen
für ältere Kinder und Jugendliche.
Sie haben vielleicht Probleme bei der Entwicklung.
Sie können sich in den Gruppen treffen
und über ihre Probleme reden.
Soziale Gruppenarbeit steht im Gesetz:
Paragraf 29 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe:
Hier geht es um Betreuung für Familien.
Das Ziel für die Zukunft ist:
Die Familien kommen auch ohne Hilfe besser klar.
Fachleute begleiten die Familie zuhause und im Leben
bei verschiedenen Problemen.
Sozialpädagogische Familienhilfe steht im Gesetz:
Paragraf 31 SGB VIII
Erziehung in einer Tagesgruppe:
Hier geht es um Betreuung von jungen Menschen
in einer Tagesgruppe.
Vielleicht haben sie Probleme mit der Entwicklung.
In der Tagesgruppe können sie gemeinsam lernen.
Sie bekommen auch Hilfe in der Schule,
bei der Arbeit und mit der Familie.
Erziehung in einer Tagesgruppe steht im Gesetz:
Paragraf 32 SGB VIII
Heimerziehung:
Hier geht es um die Betreuung
von jungen Menschen in einem Heim.
Vielleicht können sie nicht bei der eigenen Familie
oder einer anderen Familie leben.
Dann leben sie in einem Heim
oder in einer anderen Wohnform mit Betreuung.
Sie bekommen hier Hilfe und Therapie im Alltag.
So können sie sich gut entwickeln.
Heimerziehung steht im Gesetz:
Paragraf 34 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
Das nennt man auch kurz: ISE.
Hier geht es um eine besondere Betreuung
extra nur für eine Person.
Die Betreuung passt genau zu dieser Person.
Die Person soll durch die Betreuung lernen,
selbst und ohne Hilfe gut leben zu können.
ISE steht im Gesetz:
Paragraf 35 SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:
Hier geht es um Hilfen für junge Menschen,
die eine seelische Behinderung haben.
Sie haben Probleme mit der Entwicklung
und das bleibt wohl auch über 6 Monate so.
Sie bekommen besondere Angebote,
die ihnen bei der Entwicklung helfen.
Sie sollen so lernen,
selbst und ohne Hilfe gut leben zu können.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche steht im Gesetz:
Paragraf 35a SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung:
Hier geht es um Hilfen für Jugendliche,
die schon über 18 Jahre alt sind.
Denn auch sie können noch Probleme dabei haben,
selbst und ohne Hilfe gut leben zu können.
Sie sollen dafür die passenden Hilfen bekommen.
Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
steht im Gesetz:
Paragraf 41 SGB VIII
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen:
Hier geht es um einen sicheren Platz für Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren.
Vielleicht sind sie bei ihrer Familie in Gefahr
oder es gibt große Probleme.
Dann können sie für eine Zeit bei jemand anderem
oder in einer Wohnform wohnen.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
steht im Gesetz:
Paragraf 42 SGB VIII
Der LVkE achtet bei seiner Arbeit
auf die Ideen und Regeln im christlichen Glauben.
Alle beim LVkE sollen gut zusammen arbeiten
und miteinander reden.
Dafür setzt der LVkE sich ein.
Der LVkE kümmert sich um seine Mitglieder
und Arbeitsgruppen.
Der LVkE denkt bei seiner Arbeit an die Ziele
von den Mitgliedern und Arbeitsgruppen.
Der LVkE hat verschiedene Aufgaben.
Ein Büro plant die Aufgaben und kümmert sich darum.
Das ist die Geschäftsstelle vom LVkE.
Der LVkE will seine Ziele nicht alleine erreichen.
Die Mitglieder vom Verband sind wichtig.
Sie alle können mitmachen und helfen.
Sie sollen immer wissen,
was der Verband plant und macht.
Sie sollen dem Verband vertrauen können.
Der LVkE will seine Arbeit immer gut machen.
Er will sich in seinen Themen immer auskennen.
Darum achtet er auf neue Infos aus der Forschung.
Und darum sollen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen immer Neues lernen.
Denn so können sie besser werden.
Der LVkE setzt sich dafür ein,
dass alle miteinander reden können.
Er achtet auf die wichtigen Themen,
die für alle Menschen im Land gerade wichtig sind.
Und er achtet auf die Rechte und Gesetze.
Der LVkE hat eine Meinung über wichtige Themen
und er sagt seine Meinung.
Er denkt an alle Menschen und dass es allen gut geht.
Er denkt auch an alle Menschen,
die Hilfe von seinen Mitgliedern bekommen.
Alle Menschen sind wichtig.
Alle Menschen haben Rechte.
Es soll allen Menschen gut gehen.
Der LVkE achtet bei seiner Arbeit darauf,
die Umwelt zu schützen und nichts zu verschwenden.
Der LVkE prüft seine Arbeit immer wieder.
Die Arbeit vom Verband soll immer dazu passen,
was für die Kirche wichtig ist.
Der LVkE heißt lang:
Landesverband katholischer Einrichtungen und
Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V.
Er hat bestimmte Aufgaben,
um die er sich selbst kümmert.
Der LVkE arbeitet mit anderen Verbänden zusammen
im Deutschen Caritasverband Landesverband Bayern.
Alle Verbände haben verschiedene Aufgaben.
Der LVkE hat verschiedene Gruppen,
die Entscheidungen im Verband treffen:
Alle Entscheidungen müssen immer
zu den Ideen aus dem christlichen Glauben passen.
Die Ideen sind wichtig für die Erziehungsarbeit.
Hier sind einige Beispiele für Ideen
aus dem christlichen Glauben:
Der LVkE hat viele verschiedene Aufgaben.
Darum hat der Vorstand Arbeitsgruppen
zu bestimmten Themen gemacht.
Jede Arbeitsgruppe kümmert sich also
um Aufgaben zu einem bestimmten Thema.
Wir nennen diese Arbeitsgruppen Fachausschüsse
oder Fachforen.
Jede Arbeitsgruppe hat eine Leitung.
Die Leitung ist aus dem Vorstand.
Die Geschäftsstelle hilft bei der Arbeit.
Hier stehen die Namen von allen Arbeitsgruppen.
Und hier steht die Leitung von jeder Arbeitsgruppe
und aus welchem Bereich die Leitung kommt:
Kinder, Jugendliche und ihre Familien
sollen gute Hilfen bekommen.
Es geht um Erziehung, Betreuung und Beratung.
Der Staat und seine Einrichtungen
müssen sich darum kümmern.
Es gibt Hilfen in Einrichtungen.
Zum Beispiel in Heimen.
Und es gibt Hilfen in den Familien.
Zum Beispiel Begleitung und Beratung.
So können junge Menschen sich gut entwickeln
und selbst ohne Hilfe leben.
Das ist ein Recht.
Dieses Recht steht im Gesetz
im achten Buch Sozialgesetzbuch.
Das heißt kurz: SGB VIII.
Für die Arbeit vom LVkE gelten die Regeln
aus der UN-Kinderrechtskonvention.
Das ist ein gemeinsamer Vertrag
von 196 Ländern auf der Welt.
In dem Vertrag geht es um die Rechte von Kindern.
Deutschland hat den Vertrag auch unterschrieben.
Der Vertrag gehört seit dem Jahr 2010
zum Bundesgesetz.
Deutschland muss sich also daran halten.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2024.
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