Gestalten: In gemeinsamer Verantwortung

München, 25.10.2022 – Die SGB VIII Reform steht auch weiterhin im Fokus des LVkE: So fand am Dienstag, den 25.10. der mittlerweile dritte Teil der Online-Veranstaltungsreihe statt, in deren Rahmen wichtige Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzeswerks behandelt werden konnten.

Nachdem in den beiden Vorgängerveranstaltungen die Umsetzung des KJSG auf Bundes- sowie auf Landesebene thematisiert wurde, befasste sich der aktuelle Workshop mit dem Titel: „Handlungsempfehlung: Umsetzung der Neuregelung der §§ 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern“ – also mit der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich deren Beratungs-, Aufsichts-, und Schutzauftrags in (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Moderiert wurde die spannende Veranstaltung von Franz Schlund, Geschäftsführer der DiAG Kinder- und Jugendhilfe des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising.

LVkE-Geschäftsführerin Petra Rummel bot in ihrer Begrüßung einen kurzen Überblick über die Vorgeschichte der vorliegenden Handlungsempfehlungen und hob hervor, dass die Freien Träger bei der Ausgestaltung dieser Regelungen beteiligt und miteinbezogen wurden: So erhielten diese die Papiere bereits im Entwurfsstadium und hatten die Möglichkeit, hierzu Rückmeldung zu geben – ein Prozess, der schließlich im jährlich stattfindenden Gespräch der Öffentlichen und Freien Träger vom 06.04.2022 gipfelte.

Als Referentin der Veranstaltung war Stefanie Zeh-Hauswald, Fachreferentin beim ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, geladen. Diese ging in ihrem aufschlussreichen Impulsvortrag u.a. auf die Gewährleistung der Voraussetzungen zur Betriebserlaubnis ein. Hier sei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten besonders wichtig, vor allem bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes sowie bei der Partizipation der jungen Menschen.

Frau Zeh-Hauswald appellierte an dieser Stelle an die besondere Verantwortung aller Akteur:innen und ging zudem auf eventuell auftretende Spannungsfelder und Stolpersteine ein.
Diese spiegelten sich auch in den anschließenden Fragen und Statements der Workshop-Teilnehmer:innen wider: Denn Problembereiche wie der sich immer weiter zuspitzende Fachkräftemangel würden aus Sicht der Freien Träger all diese richtigen und wichtigen Schritte erschweren. Somit sollte z.B. geprüft werden, inwieweit die Heimaufsicht den Einsatz und die Qualifizierung von Quereinsteigern praktisch unterstützen kann, um die gute Qualität in den stationären Einrichtungen auch zukünftig zu sichern.
Weitere Wortbeiträge zielten auf den Umgang mit Prüfungen vor Ort, bzw. richteten den Blick auf entsprechende Sanktionen. Auch die Weiterentwicklung von Schutzkonzepten in der pädagogischen Praxis war ein großes Thema.
Betont wurde eine Neuerung, nämlich die, den Kindern und Jugendlichen noch stärker wie bisher die Möglichkeit zu geben, sich an Gremien wie z.B. dem Landesheimrat zu beteiligen.

Als Resümee dieser gelungenen und aufschlussreichen Veranstaltung lässt sich festhalten, dass die Fachwelt bei der Umsetzung vieler Teilbereiche noch am Anfang steht, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Betriebserlaubnis daher noch wesentlicher konzeptioneller Weiterentwicklung bedarf. Umso wichtiger ist es daher, auf allen Ebenen miteinander im Gespräch zu bleiben und gemeinsam pragmatische und praxisnahe Lösungen zu finden – denn Dialog schafft Qualität!