Statement LVkE
Die aktuell angekündigten Sparmaßnahmen im sozialen Bereich bereiten uns große Sorge. Als Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern (LVkE) stehen wir in direktem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien, die auf verlässliche, gut ausgestattete Hilfestrukturen angewiesen sind. Gerade in einer Zeit multipler Krisen, in der junge Menschen mit erheblichen Belastungen konfrontiert sind, wäre ein Rückbau sozialer Angebote nicht nur kurzsichtig, sondern fahrlässig.
Politiker stellen fest, dass jährliche Kostensteigerungen von bis zu zehn Prozent in der Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe „nicht länger akzeptabel“ seien. Geht es um Kinder oder um Menschen mit Behinderungen, werden solche Aussagen schnell formelhaft und plakativ von sich gegeben, ohne sie hinterfragt und reflektiert zu haben.
Zu den Fakten: Laut Statistischem Bundesamt lagen die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe 2023 bei rund 71,9 Mrd. Euro. Das sind 9,2 Prozent mehr als 2022. Im Vergleich dazu lagen die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2013 bei rund 35,5 Mrd. Euro. Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Ausgaben verdoppelt. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung zurückzuführen (Vgl. KomDat Dezember 2024, Nr.3/2024). Dieser lag 2023 bei ca. 48,8 Mrd. Euro (67,9 Prozent). Weitere Gründe sind Tarifentwicklungen sowie allgemeine Preissteigerungen. Setzt man die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), so ist festzustellen, dass der Anteil zwischen 2021 und 2023 bei 1,7 Prozent auf einem gleichbleibenden Niveau liegt.
Wollen besagte Politiker die Kinderbetreuung wieder einschränken, Tariflöhne kürzen? Wollen sie Chancengleichheit und Inklusion zu hohlen Phrasen verkommen lassen? Wir brauchen ehrliche Analysen, wie es Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft geht.
Mit Blick auf die Kommunalwahl 2026 appellieren wir an die politisch Verantwortlichen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden: Kinderschutz darf kein Randthema sein – er muss zur kommunalen Kernaufgabe werden. Prävention, frühe Hilfen, Schutzkonzepte und beteiligungsorientierte Strukturen gehören finanziell und strukturell abgesichert – nicht gekürzt.
Die geplante gesetzliche Verankerung der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch das UBSKM-Gesetz ist ein bedeutender Schritt. Dieser Schritt entfaltet dann Wirkung, wenn auf kommunaler Ebene die nötigen Ressourcen für Kinderschutz, Aufarbeitung und fachliche Begleitung bereitgestellt werden. Die Realität in der Praxis darf nicht hinter gesetzlichem Anspruch zurückbleiben.
Besondere Aufmerksamkeit fordern wir für geflüchtete Kinder, die in unserer Gesellschaft Schutz, Zukunft und Orientierung suchen. Sie brauchen pädagogische Begleitung, sichere Perspektiven und kindgerechte Rahmenbedingungen – keine restriktiven Maßnahmen oder standardisierte Unterbringungen, die dem Kindeswohl nicht gerecht werden.
Dafür steht der LVkE: Für eine starke Kinder- und Jugendhilfe, für verlässliche Schutzräume und für menschenwürdige Perspektiven – unabhängig von Herkunft, Status oder individueller Geschichte.
Soziale Kürzungen sind politische Entscheidungen – und sie haben Konsequenzen.
Wenn Politik heute bei Kinderschutz, Jugendhilfe und Hilfen für junge Geflüchtete den Rotstift ansetzt, dann spart sie nicht – sie riskiert. Sie riskiert Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und vor allem: das Wohl der Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Wir sagen klar: Wer den sozialen Bereich schwächt, schwächt die Zukunft Bayerns.
Unser fachpolitischer Appell an die Verantwortlichen auf allen Ebenen lautet:
Investieren Sie in den sozialen Zusammenhalt – nicht in den sozialen Rückbau. Kinderschutz, Teilhabe und Unterstützung für junge Menschen sind kein Luxus, sondern die Grundlage für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Die Kommunalwahl 2026 bietet die Chance, soziale Verantwortung konkret zu gestalten.
Nutzen wir sie gemeinsam!
Stand: 01.08.2025